Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Erik Schaller, Calyx Advisory, Panoramastr. 17, 87477 Sulzberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Automatisierungs- und Schulungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich KI-Prozessautomatisierung, KI-Strategieberatung und KI-Schulungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Er schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen remote oder vor Ort beim Auftraggeber, je nach Vereinbarung. Der Ort der Leistungserbringung wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird zusätzlich vergütet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte einzusetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
(2) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäss § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht rechtmässig öffentlich bekannt geworden sind.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Erforderlichenfalls schliessen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Werkzeuge, Methoden, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers, die bereits vor oder unabhängig vom Auftrag bestanden, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese für andere Auftraggeber einzusetzen.
(3) Sofern im Rahmen des Auftrags Open-Source-Software oder Drittanbieter-Tools eingesetzt werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Software.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse, die durch KI-Systeme oder KI-Modelle Dritter erzeugt werden. Die Verantwortung für den Einsatz und die Ergebnisse von KI-Lösungen im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers liegt beim Auftraggeber.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung
(1) Bei Vereinbarungen ohne feste Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
§ 10 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen (Name und allgemeine Projektbeschreibung), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: März 2026